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  Einkommen unter 2200 Franken pro Jahr bleiben beitragsfrei.
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Mittwoch, 30. September 2009 / 14:41:10
Löhne im Kultursektor werden AHV- und IV-pflichtig

Bern - Kunst- und Kulturschaffende müssen ab 1. Januar 2010 für alle Einkünfte - selbst kleinste Beträge - Beiträge an die AHV und die IV bezahlen. Mit dieser beschlossenen Neuerung will der Bundesrat die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden verbessern.
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