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  Nef wollte nicht, dass Medien Einblick in die Einstellungsverfügung erhalten.
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Montag, 31. Mai 2010 / 10:38:08
Fall Nef: Journalisten dürfen Akten einsehen

Zürich - Die Öffentlichkeit erhält Einblick in die Einstellungsverfügung zum Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen und den Entscheid der Oberstaatsanwaltschaft Zürich aufgehoben.
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