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  Bankdaten sollen jetzt besser geschützt werden - durch Strafandrohung.
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Dienstag, 18. Januar 2011 / 19:02:50
Scharfe Strafen für Verkauf von Bankdaten

Bern - Wer Bankkundendaten an Dritte - etwa ausländische Steuerbehörden - verkauft, soll wegen Berufsgeheimnisverletzung verurteilt werden. Die Täter sollen dabei mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren belegt werden können.
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