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  Laut Gericht ist der Tod des Ehepartners eines der einschneidendsten Ereignisse.
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Montag, 23. Juli 2012 / 13:46:00
Bleiberecht für ausländische Ehepartner

Lausanne - Ausländische Ehegatten dürfen nach dem Tod ihres Schweizer Partners in der Regel auch bei kurzer Ehe in der Schweiz bleiben. Soweit keine Anzeichen auf Missbrauch bestehen, liegt laut Bundesgericht ein Härtefall vor, der zum weiteren Aufenthalt berechtigt.
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