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Bier darf nicht als «bekömmlich» beworben werden.
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Dienstag, 25. August 2015 / 13:35:23
Bier darf man nicht als «bekömmlich» bewerben
Ravensburg - Bier darf nicht als «bekömmlich» beworben werden. Das hat ein Gericht in Deutschland am Dienstag entschieden. Eine solche Werbung verstosse gegen eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hiess es zur Begründung.
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