Freitag, 3. Juli 2009 / 21:50:41

Tödliches Wetttrinken in Berlin - Wirt verurteilt
Berlin - Nach einem tödlichen Wetttrinken mit einem Schüler hat ein deutsches Gericht den Wirt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Das Berliner Landgericht sprach den 28-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
Bei dem ungleichen Duell im Februar 2007 hatte der 16-jährige Schüler mindestens 45 Tequila getrunken, während der Kneipier sich zunächst Wasser einschenken liess.
Der Schüler fiel ins Koma und starb vier Wochen später. Der Fall hatte in ganz Deutschland Entsetzen und eine Debatte über Alkoholexzesse bei Jugendlichen ausgelöst.
Moralische Verfehlung
In dem Verfahren hatte sich der Wirt zu seiner moralischen Schuld bekannt und den Tod des Jugendlichen bedauert. Sein Lokal wurde inzwischen geschlossen. Allein in der Hauptstadt hat die Polizei in diesem Jahr bis Ende Mai rund 920 betrunkene Kinder und Jugendliche aufgegriffen.
Der Wirt habe ohne grosse Bedenken Hochprozentiges an sehr junge Gäste ausgeschenkt, urteilte das Gericht. Zwei junge Leute, die eine Strichliste geführt und den Schnaps serviert hatten, wurden bereits zu jeweils zehn Monaten Sozialtraining verurteilt.
Die Mutter des Schülers, der öfter Alkohol trank, hatte von dem Wetttrinken nichts geahnt. Die Berlinerin hoffte, dass der Tod ihres Sohnes aufrüttelt und zu stärkeren Kontrollen führt. Das Gericht verurteilte den Wirt auch wegen vorsätzlichen Ausschanks an Minderjährige.
bert (Quelle: sda)
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