Donnerstag, 15. Juli 2010 / 14:34:54

Vatikan verschärft Regeln gegen Kindsmissbrauch
Rom - Unter dem Eindruck des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche hat der Vatikan seine Regeln für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und ähnlichen Verbrechen verschärft und erweitert.
Zu den am Donnerstag in Rom veröffentlichten neuen kirchenrechtlichen Strafnormen gehört, dass die Verjährungsfrist für pädophilen Missbrauch von bisher zehn Jahren (gerechnet vom 18. Geburtstag des Opfers an) auf 20 Jahre verlängert wird.
Übergriffe von Priestern auf Geisteskranke werden mit jenen auf Kinder gleichgestellt. Als «schwerwiegenderes Verbrechen gegen die Sitten» wertet die Glaubenskongregation künftig auch den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials.
Schweizer Bischöfe zufrieden
Die Schweizer Bischofskonferenz sieht sich durch die verschärften Regeln des Vatikans in ihrem eigenen Bemühen unterstützt, «entschieden alle Formen sexueller Übergriffe zu bekämpfen», wie der Generalsekretär der Organisation, Felix Gmür, in einer Stellungnahme mitteilte. Die Schweizer Bischöfe begrüssten speziell die Verlängerung der Verjährungsfristen.
Für Bischof Norbert Brunner, den Präsidenten der Schweizerischen Bischofskonferenz, reichen die neuen Strafnormen allein nicht aus, um sexuelle Übergriffe in der Kirche zu verhindern.
«Wichtig ist auch, das Bewusstsein angehender Priester und Laienmitarbeiter während der Ausbildung zu schulen», sagte Brunner auf Anfrage. Das werde in der Schweiz seit einigen Jahren getan.
Zudem würden für Personen, die in der Seelsorge tätig seien, eine Berufsbegleitung und Weiterbildungskurse durchgeführt. Zu den Vorsichtmassnahmen zähle etwa, dass Seelsorgegespräche in offenen Räumen geführt würden.
Entscheidung beim Papst
Das von dem Präfekten der Glaubenskongregation, US-Kardinal William Levada, unterzeichnete Dokument fasst die innerkirchlichen Normen zu «schwerwiegenden Delikten» neu.
Sie sehen auch vor, dass in «sehr schwerwiegenden Fällen» einer offenkundigen Straftat diese dem Papst direkt vorgelegt werden können: Das Kirchenoberhaupt entscheidet, ob der Angeklagte aus dem Klerikerstand entlassen wird.
bert (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=447655
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