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Die Vermarktung von menschlichen Stammzellen wird durch das Urteil verboten.

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Dienstag, 18. Oktober 2011 / 12:55:00

EU-Gericht verbietet Patent auf Stammzellen

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Stammzellenforschung in Europa enge Grenzen gesetzt. Nach einem Grundsatzurteil dürfen menschliche embryonale Stammzellen nicht für die wissenschaftliche Forschung patentiert und vermarktet werden.

Wenn für deren Gewinnung Embryonen zerstört würden, verstosse dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschieden die Richter des EuGH am Dienstag in Luxemburg. Auch bei befruchteten Eizellen handle es sich rechtlich um Embryonen und menschliches Leben.

Hintergrund der Klage war ein Streit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem deutschen Neurobiologen Oliver Brüstle. Dabei ging es um ein Patent auf Zellen, die der Forscher zur Behandlung neurologischer Krankheiten wie Parkinson oder Multiple Sklerose einsetzen wollte, sowie die Verfahren zu ihrer Herstellung.

Ausnahme nur bei Nutzen für das Embryo

Das Grundsatzurteil unterbindet mögliche Milliardengeschäfte mit Biomedizin. «Die Erteilung eines Patents für eine Erfindung schliesst grundsätzlich deren industrielle und kommerzielle Verwendung ein», schrieben die Richter in ihrer Begründung.

Allerdings hält der Gerichtshof eine Ausnahme des generellen Patent-Verbots für möglich. Das gelte, wenn Stammzellen für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos benutzt würden, zum Beispiel um Missbildungen zu beheben oder die Überlebenschancen des Embryos zu verbessern.

Greenpeace zufrieden mit Urteil

Greenpeace erwartet, dass das Urteil auf die Stammzellforschung insgesamt nur begrenzten Einfluss haben wird: «Forscher haben in den vergangenen Jahren verschiedene Möglichkeiten gefunden, geeignete Stammzellen herzustellen, ohne menschliche Embryonen zu zerstören.»

Jahrelanger Rechtsstreit

Der bekannte Neurobiologe Brüstle stand im Mittelpunkt des Prozesses. Brüstle ist Inhaber eines 1997 angemeldeten Patents für nervliche Vorläuferzellen. Diese werden zur Behandlung von Krankheiten wie Parkinson oder Multiple Sklerose erprobt.

Die Vorläuferzellen, aus denen sich dann Nervenzellen bilden, stellt Brüstle aus embryonalen Stammzellen her. Auf Klage der Umweltorganisation Greenpeace hatte das deutsche Patentamt dieses Patent wegen ethischer Bedenken aufgehoben und auf den Schutz der Menschenwürde und des menschlichen Lebens verwiesen.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=513044

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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