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Die Unverjährbarkeit gilt ausschliesslich für schwerste Verbrechen.

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Dienstag, 12. Juni 2012 / 11:24:00

Keine Verjährung bei unter 12-Jährigen

Bern - Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen künftig nicht mehr verjähren. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat mit dieser Altersgrenze einverstanden erklärt. Die Unverjährbarkeitsinitiative steht damit vor der Umsetzung.

Der Ständerat hiess die neuen Regeln am Dienstag mit 35 zu 2 Stimmen gut. Die Vorlage geht mit einer kleinen, formalen Differenz zurück an den Nationalrat. Wird diese ausgeräumt, ist die Gesetzesrevision bereit für die Schlussabstimmung.

Volk und Stände hatten die Initiative von Marche Blanche am 30. November 2008 gegen den Willen von Bundesrat und Parlament angenommen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.

«Mit 13 ist man ein Kind»

Nun mussten die Räte genauer festlegen, was «vor der Pubertät» heisst. Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, gemäss Fachliteratur beginne die Pubertät bei Mädchen mit 9 Jahren und bei Knaben mit etwa 11 Jahren. Der Bundesrat habe darum die Grenze zunächst bei 10 Jahren festgesetzt, nach der Vernehmlassung dann aber auf 12 Jahre angehoben.

This Jenny (SVP/GL) forderte, die Grenze bei 14 Jahren festzulegen. Er verwies auf den Ende letzten Jahres bekannt gewordenen Missbrauch von 12- bis 16-Jährigen Knaben durch einen Trainer. «Wollen wir, dass solche Taten verjähren?», fragte er. «Mit 13 Jahren ist man wirklich noch ein Kind.» Dies gelte jedenfalls für Knaben. Möglichst viele sollten an ihnen begangene sexuelle Straftaten auch Jahre später noch anzeigen können.

Nur für schwerste Verbrechen

Die Befürworter der Altersgrenze von 12 Jahren führten ihrerseits ins Feld, die Unverjährbarkeit - die bisher nur für Verbrechen wie Völkermord vorgesehen war - sollte ausschliesslich für schwerste Verbrechen gelten.

Zudem sei die geltende Regelung für über 12-Jährige ausreichend. Sie könnten bis zum Alter von 27 Jahren Anzeige erstatten, denn die Taten verjährten erst nach 15 Jahren. Die Mehrheit überzeugte dies: Der Rat lehnte Jennys Antrag mit 24 zu 9 Stimmen ab.

Auch Anstaltspfleglinge

Präzisiert werden musste im Strafrecht auch, welche Straftaten unverjährbar sein sollen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Täter lediglich für sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung von Kindern lebenslang zur Verantwortung gezogen werden können sollen.

Doch National- und Ständerat setzten nun auch sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten sowie die sexuelle Ausnützung einer Notlage auf die Liste der unverjährbaren Delikte. Kinderpornografie steht wie vom Bundesrat beantragt nicht auf der Liste der unverjährbaren Delikte.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=545696

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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