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Ein Amtsgericht in New York weist die Klage von Lance Armstrong gegen die amerikanische Anti Doping-Agentur USADA zurück.
«Dieses Gericht wird Armstrongs Wunsch nach Publicity und Selbstverherrlichung nicht genehmigen», begründete Richter Sam Sparks seinen Entscheid. Der Jurist hatte vor allem die Länge des 80-seitigen Antrags von Armstrong kritisiert. Armstrong hat die Chance, seine Klage zu überarbeiten und erneut einzureichen. Der Texaner hoffte, durch seine Klage bis Samstag eine einstweilige Verfügung gegen die USADA durchsetzen zu können.
Die USADA hatte den 40-Jährigen vor wenigen Wochen des Dopings beschuldigt und darauf verwiesen, mindestens zehn ehemalige Teammitglieder von Armstrong zu haben, die gegen den siebenfachen Tour-de-France-Sieger aussagen würden. Zudem sei die Agentur im Besitz von Blutproben Armstrongs aus den Jahren 2009 und 2010, die «völlig übereinstimmend» mit Doping sind.
Der 2011 vom Radsport zurückgetretene Armstrong hatte die Einnahmen unerlaubter Mittel stets bestritten und betont, dass er in seiner Karriere mehr als 500 Doping-Proben abgegeben habe und nie auffällig geworden sei.
Drei frühere enge Mitarbeiter von Lance Armstrong (USA) im US-Postal-Team sind von der US-Anti-Doping-Agentur mittlerweile lebenslang gesperrt worden. Es handelt sich dabei um Teamarzt Luis Garcia del Moral, den Mediziner Michele Ferrari sowie Betreuer Jose «Pepe» Marti. Ihnen wird der Besitz, der Handel und die Verteilung von Dopingsubstanzen wie EPO, Steroiden, Wachstumshormonen sowie von Verschleierungsmitteln zwischen 1999 und 2007 zur Last gelegt.
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