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Der Quadcopter AR.Drone - nicht nur zum Spielen.

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Samstag, 1. September 2012 / 22:37:50

«FlyingBuddy2»: AR.Drone mit Gedankensteuerung

Hangzhou - Informatiker an der chinesischen Zhejiang-Universität haben eine Gedankensteuerung für den als Smartphone-Spielzeug bekannten Quadcopter AR.Drone umgesetzt.

Das System «FlyingBuddy2» nutzt ein relativ günstiges kommerzielles EEG-Headset und wenngleich die Forscher in einem Demovideo auch verspielte Anwendungsmöglichkeiten zeigen, ist der Sinn des Projekts doch ernst. Es soll Personen mit motorischen Einschränkungen neue Möglichkeiten im Umgang mit ihrer Umwelt bieten. Die Kamera der Drone erlaubt, die Welt aus neuen Blickwinkeln zu sehen.

Verspielte Teile

Die AR.Drone des französischen Herstellers Parrot ist eigentlich ein Geek-Gadget, wie es im Buche steht. Der Quadcopter erlaubt - mittels Smartphone- oder Tablet-Fernsteuerung - ein wenig die Umgebung zu erkunden und Augmented-Reality-Games zu spielen. Auch das genutzte EEG-Headset von Emotiv ist eines von mittlerweile einigen Gedankensteuerungs-Produkten, die auf Spiele abzielen. Das FlyingBuddy2-Assistenzsystem kann somit für sich verbuchen, dass die wichtigen Teile relativ günstige Produkte für den Massenmarkt sind.

Bindeglied zwischen Headset und Fluggerät ist ein Laptop, das die Gedanken-Befehle des Nutzers per Bluetooth empfängt und an die AR.Drone weiterleitet. Ausserdem sieht der User auf dem Display, was die Kamera der Drohne sieht. Um diese zu steuern, dienen vordefinierte Gedankenbefehle: «rechts» beispielsweise steht für eine Vorwärtsbewegung, ein sanftes «links» für eine Drehung des Quadcopters. Wie das Video zeigt, kann sich ein Testnutzer so erfolgreich in einer Art Drohnen-Sumoringen mit einem Gegner messen, der seine AR.Drone von Hand steuert.

Ernste Anwendung

Freilich geht es den Informatikern mit ihrem System, das sie kommende Woche im Rahmen der 14th International Conference on Ubiquitous Computing (Ubicomp 2012) näher präsentieren werden, um ernsthaftere Anwendungen - eben als Assistenzlösung für Körperbehinderte. Rollstuhlfahrer beispielsweise können sich dank Video-Stream der gedankengesteuerten Flugdrohne Bereiche ansehen, die für sie sonst unerreichbar wären. Mehrfaches schnelles Blinzeln dient der Drone zudem als Befehl, ein Foto zu schiessen und erlaubt so, bleibende Erinnerungen an solch einen Ausflug zu sammeln.

 

 

fest (Quelle: pte)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=555193

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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