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Bär M13, im September 2012 fotografert vom Wildhüter/Fischereiaufseher Livio Costa.

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Donnerstag, 21. Februar 2013 / 18:50:00

Tier im Recht bedauert Abschuss von Bär M13

Gestützt auf einen Entscheid der Bündner Behörden und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) ist der Bär M13 am Dienstagmorgen im Bündner Südtal Puschlav von Jägern getötet worden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist enttäuscht über diesen Beschluss und empfindet das Handeln der Behörden als übereilt. Insbesondere stellt sich die Frage, ob kein milderes Mittel zum Schutz der Bevölkerung zur Verfügung gestanden hätte.

Wie gestern bekannt geworden ist, wurde der Bär M13 am Dienstagmorgen im Bündner Südtal Puschlav auf Anordnung der Bündner Behörden und des BAFU von Jägern erlegt.

Die Stifting Tier im Recht (TIR) ist enttäuscht über das Vorgehen der Behörden und der Ansicht, dass der Abschuss voreilig angeordnet wurde. M13 hatte sich Menschen gegenüber in keiner Weise aggressiv verhalten. Entsprechend wären mildere Mittel als der direkte Abschuss zu prüfen gewesen. Insbesondere hätten die Vergrämungsaktionen intensiviert und ausgeweitet werden können.

Aus juristischer Sicht höchst problematisch

Weiter empfindet die TIR die Verfügungspraxis der Bündner Behörden aus juristischer Sicht als höchst problematisch. Gestützt auf das sogenannte «Konzept Bär» ist es den Kantonen möglich, einem allfälligen Rekurs gegen eine Abschussverfügung die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Unter dieser Voraussetzung kann die Tötung des Risikobären unverzüglich vollzogen und die entsprechende Verfügung am folgenden Tag publiziert werden. Wie im Fall von M13 ist die Prüfung der Rechtmässigkeit des Abschusses also nur noch rückwirkend möglich, was auch aus tierschützerischer Sicht bedenklich ist.

Die TIR hätte sich eine fundierte Auseinandersetzung der Behörden mit der Raubtierthematik gewünscht. Immer häufiger kommt es zwischen den Lebensräumen von Mensch und Tier zu Überschneidungen. Die Problematik wird durch gezielte Abschüsse von Raubtieren nicht gelöst, sondern lediglich verschoben. Eine solche Praxis ist aus ethischer Sicht nicht vertretbar.

Tier im Recht (TIR)
Die TIR ist eine Non-Profit-Organisation und finanziert sich ausschliesslich aus privaten Zuwendungen. Spenden an die TIR können von den Steuern abgezogen werden. Erfahren Sie mehr über die Tierschutzarbeit der TIR unter www.tierimrecht.org.

 

Tier im Recht (TIR)

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