News - powered by news.ch


Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Staatsanwalt Frédéric Hainard kann nun doch fortgesetzt werden.

Abbildung vergrössern

 
www.weitergefuehrt.info, www.verfahren.info, www.frederic.info, www.hainard.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Sea Monkeys Space Shuttle Superman

 Sea Monkeys Space Shuttle
 Superman



Donnerstag, 4. April 2013 / 13:18:00

Verfahren gegen Frédéric Hainard kann weitergeführt werden

St. Gallen - Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Staatsanwalt des Bundes Frédéric Hainard kann nun doch fortgesetzt werden. Laut Bundesverwaltungsgericht war die Bundesanwaltschaft nicht dazu befugt, 2011 die Bewilligung zur Strafverfolgung zu verweigern.

Der Bundesrat hatte 2010 den Waadtländer Staatsanwalt Jacques Antenen als ausserordentlichen Bundesanwalt mit den Ermittlungen gegen Hainard betraut. Gegenstand des Verfahrens bildeten Befragungen, die Hainard 2009 als stellvertretender Bundesanwalt in Uruguay ohne Rechtshilfeersuchen durchgeführt hatte.

BA nicht zuständig

Die Bundesanwaltschaft (BA), damals noch unter der Leitung von Erwin Beyeler, verweigerte im Dezember 2011 die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen ihren früheren Mitarbeiter. Ihren Entscheid begründete die BA damit, dass sich Hainard einer allfälligen Rechtswidrigkeit seines Handelns nicht bewusst gewesen sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde von Jacques Antenen nun gutgeheissen. Der Entscheid ist definitiv und kann nicht mehr ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Laut Gericht liegt bei politischen Delikten wie der hier zur Debatte stehenden «Verletzung fremder Hoheitsgebiete» die Zuständigkeit zur Ermächtigung nicht bei der BA, sondern beim Bundesrat. Der Entscheid der BA von 2011 sei damit nichtig und das Strafverfahren gegen Hainard könne fortgesetzt werden.

Anklage in Neuenburg erhoben

Hainard war im Frühjahr 2009 in die Neuenburger Regierung gewählt worden und verliess die BA. Im August 2010 gab er sein Regierungsamt ab, nachdem Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch und Vetternwirtschaft aufgekommen waren. Vor rund einer Woche teilte die Neuenburger Staatsanwaltschaft mit, Anklage zu erheben.

Vorgeworfen werden Hainard Amtsmissbrauch, Nötigung und Urkundenfälschung. Die Vorwürfe stehen unter anderem im Zusammenhang mit einer fürsorgeabhängigen Frau, die von Hainard des Sozialhilfemissbrauchs verdächtigt wurde. Die Frau beschuldigt Hainard sowie seine Geliebte der Nötigung und des Amtsmissbrauchs.

Hainard ist mittlerweile in die Politik zurückgekehrt und wurde im Mai 2012 für die «Neue Liberale Partei» in das Stadtparlament von La Chaux-de-Fonds gewählt. Er tritt bei den kantonalen Wahlen am 14. April auch für das Kantonsparlament an. (Urteil A-11/2012 vom 26. März 2013)

tafi (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=582145

In Verbindung stehende Artikel:


Prozess gegen Frédéric Hainard vor dem Bundesstrafgericht
Montag, 22. September 2014 / 19:55:25
[ weiter ]
Hainard wegen Amtsmissbrauch schuldig
Freitag, 19. September 2014 / 11:52:58
[ weiter ]
Bundesstrafgericht in Bellinzona befasst sich mit Fall Hainard
Dienstag, 5. August 2014 / 16:11:28
[ weiter ]
Frédéric Hainard verlässt die FDP
Freitag, 13. Januar 2012 / 18:00:00
[ weiter ]
Bundesanwaltschaft spricht Hainard von Vorsatz frei
Donnerstag, 22. Dezember 2011 / 19:58:25
[ weiter ]
FDP-Liste in La Chaux-de-Fonds ohne Hainard
Donnerstag, 1. September 2011 / 08:21:00
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]