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Für die im Grundangebot enthaltenen Internet- und Telefondienste wird ab 2015 auf die Aktivierungsgebühr von 49 Franken verzichtet. (Symbolbild)

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www.preisueberwacher.info, www.grundangebot.info, www.cablecom.info, www.einigt.info

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Donnerstag, 21. August 2014 / 15:53:47

Preisüberwacher einigt sich mit UPC Cablecom über Grundangebot

Bern - Der Preisüberwacher hat sich mit der UPC Cablecom über den monatlichen Abonnementspreis 2015 für den Kabelanschluss und das im Preis enthaltene Grundangebot geeinigt. Es umfasst neben weiteren Angebotsverbesserungen einen Telefonanschluss, für den bis anhin 25 Franken anfielen, wie der Preisüberwacher mitteilte.

Der monatliche Abonnementspreis wird um 90 Rappen auf 29.95 Franken erhöht. Für die im Grundangebot enthaltenen Internet- und Telefondienste wird ab 2015 auf die Aktivierungsgebühr von 49 Franken verzichtet.

Das neu gestaltete Grundangebot erfordert eine Anpassung der einvernehmlichen Regelung zwischen der UPC Cablecom und dem Preisüberwacher vom 12. Oktober 2012. Nach eingehender Analyse und mehrmonatigen Verhandlungen habe der Preisüberwacher einer Anpassung der einvernehmlichen Regelung zugestimmt. Sie bringe eine Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses mit sich, schreibt Stefan Meierhans.

Wettbewerb beleben

Der Preisüberwacher erhofft sich mit dem erweiterten Grundangebot auch eine Belebung des Wettbewerbs. Angesichts der vorgesehenen Angebotsverbesserungen sei die Preiserhöhung um 90 Rappen akzeptabel.

Die vorzeitige Anpassung der einvernehmlichen Regelung ist an Bedingungen geknüpft worden. Internetzugang und Telefonanschluss, die im Abonnementspreis enthalten sind, können ab 1. Januar 2015 ohne die Aktivierungsgebühr von 49 Franken bestellt werden. Das dafür erforderliche Modem stellt UPC Cablecom kostenlos zur Verfügung.

Zudem verlangt der Preisüberwacher die Beschränkung der Kündigungsfrist auf zwei Monate nach einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Für UPC Cablecom entfällt die Verpflichtung, bestimmte Fernsehprogramme auch analog über Kabelnetz zu verbreiten. Die angepasste Regelung ist auf Ende 2015 befristet.

flok (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=635664

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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