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Tweet: «Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht ... diesmal für Moscheen».

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www.kristallnacht-twitterer.info, www.obergericht.info, www.verurteilt.info, www.zuercher.info

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Montag, 27. April 2015 / 19:56:57

Kristallnacht-Twitterer auch vom Zürcher Obergericht verurteilt

Zürich - Das Zürcher Obergericht hat den so genannten Kristallnacht-Twitterer wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Es bestätigte damit am Montag das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Uster ZH.

Der heute 39-jährige ehemalige Stadtzürcher SVP-Schulpfleger hatte im Juni 2012 via Twitter den Satz verbreitet «Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht ... diesmal für Moscheen». Damit habe der Mann nicht nur gegen die Menschenwürde der Muslime verstossen, sagte der Gerichtsvorsitzende am Montag. Der Hinweis, eine Kristallnacht sei nötig gewesen, diskriminiere auch Juden.

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 erfolgten im gesamten Deutschen Reich vom nationalsozialistischen Regime organisierte schwerste Übergriffe auf Juden und jüdische Einrichtungen. Hunderte Menschen kamen ums Leben. Die so genannte Reichskristallnacht gilt als Übergang von der antisemitischen Diskriminierung zur systematischen Verfolgung und zum späteren Völkermord an den Juden.

Der Beschuldigte habe die historischen Fakten bestens gekannt, als er den Tweet absetzte, sagte der Gerichtsvorsitzende. Er habe provozieren wollen und in vollem Bewusstsein gehandelt.

Das Gericht bestätigte Schuldspruch und Strafmass - eine bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 120 Franken sowie eine Busse von 1800 Franken. Zudem auferlegte es dem Beschuldigten die Berufungskosten von 3000 Franken und verpflichtete ihn zur Zahlung von insgesamt gut 18'000 Franken Prozessentschädigung an zwei türkische Privatkläger.

Erfolglose Freispruchforderung

Der Beschuldigte erschien am Montag zur zweitinstanzlichen Verhandlung mit gleich zwei Rechtsvertretern. In der Befragung gab er an, er sei mittlerweile wieder berufstätig. Zur Sache äusserte er sich nicht. Die Verteidigung verlangte erfolglos einen vollen Freispruch. Der Beschuldigte habe den Tweet bloss als «Warnung» geschrieben, keinesfalls als Billigung.

Ebenso erfolglos forderte die Verteidigung Schadenersatz von über 29'000 Franken sowie eine Genugtuung in angemessener Höhe. Ihr Mandant sei - ohne eine bekannte Person der Zeitgeschichte zu sein - in den Medien stark stigmatisiert worden. Noch heute sei er gesellschaftlich ausgegrenzt. Nach jenem Tweet hatte er seine Stelle verloren, trat aus der SVP aus und legte alle Mandate nieder.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=660255

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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