stellenmarkt.ch
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie verfolgen die Rechtsprechung auf Bundesebene und möchten diese mit Ihrer sorgfältigen sowie strukturierten Arbeitsweise in...   » Weiter
Persönlichkeit für den sozialpädagogischen Wohnbereich in Davos (50%)
Sie fördern und unterstützen ... die Lernenden in ihren Selbst-, Sozial- und Alltagskompetenzen auf der Wohngruppe. Als fallführende Bezugsperson...   » Weiter
Dipl. Pflegefachfrau/ -mann HF/ FH 40-100% - St. Gallen
Wir suchen: DIPL. PFLEGEFACHFRAU/ -MANN HF/ FH 40-100% Pflegefachfrau/ -mann HF/ FH St. Gallen Persönlichkeit.  Wir stellen Dich in den Fokus. Du hast...   » Weiter
Versicherungsberater:in für die Hauptagentur Weinfelden
Zur Verstärkung unseres erfolgreichen Teams für das Gebiet Weinfelden suchen wir eine kundenorientierte und verhandlungsstarke Persönlichkeit mit...   » Weiter
Hochschulpraktikantin / Hochschulpraktikant, Hauptsprache Deutsch
100%-100% / St. Gallen Sie lernen die Gerichtsbarkeit kennen und setzen dabei Ihre juristischen und/ oder technischen Fachkenntnisse im Bereich des...   » Weiter
Mitarbeiter*in Kinderparadies
Du bist fürsorglich und betreust gerne kleine Kinder? Du bist verantwortungsbewusst und behältst auch bei einer grösseren Gruppe von Kindern den...   » Weiter
Group Fitness Instructor (w/ m/ d)
Du begeisterst dich für Fitness und Bewegung? Du liebst es Teilnehmer zum Schwitzen zu bringen und Gruppen zu Höchstleistungen zu motivieren? Du hast...   » Weiter
Kundenberater/ in Versicherungsbroker (m/ w) 60-100%
<em>Arbeitsort ist Wald ZH und/ oder Bazenheid SG.  </ em> Zu Ihren Aufgaben gehören: Ganzheitliche Beratung und Betreuung des eigenen...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem ZOMBIE STRÄFLING KOSTÜM
ZOMBIE STRÄFLING KOSTÜM
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

DÄNEMARK SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Die Richter erinnern daran, dass eine Diagnose Schmerzstörung bereits «einen gewissen Schweregrad» voraussetze. (Symbolbild)

Abbildung vergrössern

 
www.schmerzstoerungen.info, www.rechtssprechung.info, www.bundesgericht.info, www.revidiert.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

20'000 Videos The Muppets

 20'000 Videos
 The Muppets



Mittwoch, 17. Juni 2015 / 12:37:12

Bundesgericht revidiert eigene Rechtssprechung zu Schmerzstörungen

Lausanne - Das Bundesgericht hat seine strenge Haltung zum Rentenanspruch bei Patienten mit Schmerzstörungen ohne erklärbare Ursache und vergleichbarer psychosomatischer Störungen revidiert. Unter anderem Patienten mit Schleudertrauma können damit wieder IV beantragen.

Im Mai 2004 hatte das Bundesgericht entschieden, dass Menschen mit Schmerzstörungen ohne erklärbare Ursache (somatoforme Schmerzstörungen) in ihrer Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt seien und damit keine IV-Rente erhielten.

Es begründete seinen damalige Leitentscheid damit, dass solche Schmerzstörungen «nicht naturgesetzlich mit objektivierbaren funktionellen Einschränkungen verbunden» und somit «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» seien. Damit hatten Betroffene in der Regel keinen Anspruch auf eine IV-Rente.

Eine IV-Rente wurde nur in Ausnahmefällen bezahlt. Nämlich dann, wenn der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess als unzumutbar erschien. Das Urteil war damals auf Unverständnis gestossen.

Gericht verlangt vertiefte Abklärung

Nun werfen die Bundesrichter diese Praxis über den Haufen. In ihrem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden sie, dass die Arbeitsfähigkeit eines Patienten, der an einer somatoformen Schmerzstörung, unter Fibromyalgie (Weichteilrheuma) oder an einem Schleudertrauma leidet, via ein «strukturiertes Beweisverfahren» vertieft abgeklärt werden müsse.

Dabei sollen diverse Indikatoren, welche die massgeblichen Aspekte psychosomatischer Leiden umfassen, in die Betrachtungen einbezogen werden. Ziel sei, das tatsächliche Leistungsvermögen der Betroffenen «ergebnisoffen und einzelfallgerecht» zu bewerten, schreibt das Bundesgericht in einer Mitteilung.

Anhand der Indikatoren sei stärker als bisher zu berücksichtigen, welche Auswirkungen das Leiden auf die Arbeits- und Alltagsfunktionen der betroffenen Person habe. Die Richter erinnern daran, dass eine Diagnose Schmerzstörung bereits «einen gewissen Schweregrad» voraussetze.

Mehr als bisher einzubeziehen seien auch die Ressourcen, welche die Leistungsfähigkeit einer betroffenen Person begünstigen könnten. Hier seien insbesondere die Persönlichkeit und der soziale Kontext zu berücksichtigen.

Entscheidend sei auch, ob die für eine Arbeitsunfähigkeit geltend gemachten Einschränkungen bei der Arbeit und in der Freizeit «gleichermassen auftreten und ob sich der Leidensdruck in der Inanspruchnahme therapeutischer Möglichkeiten zeigt», schreibt das Bundesgericht.

Es verlangt, dass die medizinischen Fachgesellschaften neue Leitlinien erlassen, in denen der «aktuelle medizinische Grundkonsens zum Ausdruck» komme.

Beweislast bleibt beim Patienten

Das neue Leiturteil des Bundesgericht bedeutet nicht, dass nun jeder Mensch mit Schmerzen ohne erklärbare Ursache eine IV-Rente erhält, sondern nur, dass er Anspruch darauf hat, das seine Arbeitsfähigkeit genauer als bisher abgeklärt wird.

Seine neue Rechtsprechung ändere «nichts an der gesetzlichen Voraussetzung, dass eine invalidisierende Erwerbsunfähigkeit nur dann vorliegen kann, wenn sie aus objektiver Sicht als unüberwindbar scheint». Die versicherte Person trage zudem nach wie vor die Beweislast.

Nur vom Psychiater begutachtet

Im konkreten Fall hat das Bundesgericht über den Fall einer sechsfachen Mutter geurteilt, deren Antrag auf IV abgelehnt worden war. Die Frau leidet unter anderem an Schmerzen an Rücken und Extremitäten, Schlafstörungen, Kraftlosigkeit und Niedergeschlagenheit.

Die IV-Stelle des Kantons Zug hatte den Fall abgeklärt und dabei lediglich ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Danach entschied sie, dass keine anspruchsbegründende Invalidität bestehe.

Gegen diesen Entscheid hatte die Frau beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug Beschwerde erhoben. Dieses stützte jedoch den Entscheid der IV-Stelle. Nun muss dass Verwaltungsgericht den Fall neu beurteilen und dabei die Situation der Frau mit weiteren Gutachten abklären lassen. (Urteil 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015)

flok (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    IV-Rente: Bundesgericht stellt sich hinter Entscheid
    Dienstag, 3. Dezember 2013 / 15:34:00
    [ weiter ]
    Schleudertrauma-Renten werden neu geprüft
    Donnerstag, 16. Dezember 2010 / 20:53:00
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'134 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum