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Gemäss IKRK werden Gelder aus der Schweiz immer für Aktivitäten des Genfer Sitzes verwendet.

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Dienstag, 15. September 2015 / 12:56:00

Finanzkontrolle hat IKRK unter die Lupe genommen

Bern - Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat den Schweizer Sitzbeitrag an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz unter die Lupe genommen. Grund dafür war die Erhöhung des Schweizer Beitrags auf 80 Millionen Franken im Jahr 2014.

Damit finanziert die Schweiz heute etwas mehr als 40 Prozent des Sitzbudgets von rund 192 Millionen Franken. Das Geld stammt aus dem Budget der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA). Mit 73 Prozent stellen die Personalausgaben den grössten Kostenblock dar.

In ihrem am Dienstag publizierten Bericht hält die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) fest, dass sie «bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Mittelverwendung des Sitzbeitrages einen guten Eindruck der Organisation erhalten» hat. Sie hat gemäss Bericht weder «markante Ineffizienzen noch beanstandungswürdige Mittelverschwendungen» festgestellt.

Der Administrationskostenanteil, also die Kenngrösse, wie viele Rappen von einem Spendenfranken in die Administration gehen, liege mit 10,3 Rappen respektive 10,3 Prozent tief, heisst es weiter.

IKRK-Reserven sind inkompatibel mit Schweizer Gesetz

Ein Dorn im Auge sind der EFK die Reserven, die das IKRK äufnet. Diese müssen gemäss dem schweizerischen Subventionsgesetz in erster Linie aus eigenen Mitteln und dürfen nicht aus Finanzhilfen wie dem Sitzbeitrag stammen. Zwar können gemäss EFK bei pauschalen Finanzhilfen Überschüsse entstehen. Solche sollten aber nicht «namhafte und fortdauernde Gewinne» beim Empfänger generieren.

Gleichzeitig anerkennt die EFK, dass die Reserven der Organisation mit Sitz in Genf eine «unabdingbare Unabhängigkeit» sichern: «Sie muss bei Krisen in der Lage sein, unabhängig von der Spendenbereitschaft potenzieller Geldgeber und ohne grossen Zeitverzug tätig zu werden.»

Zudem hätten aus Gründen der Unabhängigkeit des IKRK weder das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) noch die DEZA formelle Einflussmöglichkeiten. Informelle hingegen ergäben sich aus historischen und geografischen Gründen sowie aus dem Gewicht als wesentlicher Geldgeber.

Klärungsbedarf erkannt

Das IKRK erklärt in einer im Bericht publizierten generellen Stellungnahme, dass die Gelder aus der Schweiz immer für Aktivitäten des Genfer Sitzes verwendet worden seien. Die Frage der Reserven müsse klar vom Schweizer Sitzbeitrag und von den Sitzkosten getrennt werden. Derzeit deckten die Sitzbeiträge von 145 Millionen Franken die Kosten von 197 Millionen nicht.

Die DEZA hält ihrerseits in einer Stellungnahme fest, dass sie die Inkompatibilität zwischen der Notwendigkeit der Reservebildung und dem Subventionsgesetz thematisieren und Lösungen suchen will.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=673604

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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