Fussball-Trikots aus den
60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!
|
|
schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen
& 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
|
|
|
|
Shopping - Geschenktipps und weiteres
Emily the Strange WWE
|
|
Freitag, 16. Oktober 2015 / 13:00:45
Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühr: Beschwerde gescheitert
Lausanne - Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Privatperson abgewiesen, welche die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühr der letzten fünf Jahre fordert. Inhaltlich musste das Gericht den Fall nicht entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht war als Vorinstanz nicht auf das Begehren eingetreten, weil eine dafür notwendige anfechtbare Verfügung fehlt. Die Privatperson hatte ihre Beschwerde auf der Grundlage der Medienmitteilung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) vom 20. August eingereicht.
Weil es sich bei der Medienmitteilung des Bakom nicht um eine Verfügung handelt, gegen welche eine Beschwerde eingereicht werden kann, ist das Bundesverwaltungsgericht nicht auf das Begehren eingetreten. Das Bundesgericht hat die Richtigkeit dieses Entscheids nun bestätigt.
Im Communiqué hatte das Bakom mitgeteilt , dass es zusammen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Auffassung gekommen sei, dass die Mehrwertsteuer auf der Radio- und Fernsehempfangsgebühr nicht rückwirkend zurückbezahlt wird. Der Beschwerdeführer forderte jedoch, dass die Mehrwertsteuer entsprechend der Verjährungsfrist im Mehrwertsteuergesetz für die letzten fünf Jahre zurückerstattet wird.
Konsumentenschützer wehren sich ebenfalls
Im April hatte das Bundesgericht entschieden, dass die Radio- und Fernsehempfangsgebühr nicht der Mehrwertsteuer unterliegt. Aus diesem Grund hat das Bakom die Gebühr für private Haushalte um 11.30 Franken von 462.40 auf 451.10 Franken gesenkt.
Auch die Konsumentenschützer wollen die Mehrwertsteuer zurückfordern. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) sowie die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (FRC und ACSI) haben die Erhebungsstelle Billag vor wenigen Tagen in einem Brief aufgefordert, die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf die Empfangsgebühren für die letzten 20 Jahre zurückzuzahlen.
Der SKS geht davon aus, dass die Billag die Rückforderung nicht leisten will. In diesem Fall wollen die Konsumentenschützer den Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht anfordern.
bg (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Keine Rückzahlung der Billag-Mehrwertsteuer
Donnerstag, 20. August 2015 / 11:47:00
[ weiter ]
Hauchdünnes Ja zum neuen Radio- und Fernsehgesetz
Sonntag, 14. Juni 2015 / 14:10:18
[ weiter ]
Konsumentenschutz macht Billag Beine
Montag, 1. Juni 2015 / 12:00:00
[ weiter ]
|
|
|
Publireportage
Mit dem Privatjet durch Europa
Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem.
[ weiter ]
|
|
|
World-class Startups. Swiss Made.
venturelab AG
Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen |
|
|
Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
IFJ Institut für Jungunternehmen
Schützengasse 10, 9000 St. Gallen |
|
|
Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
VADIAN.NET AG
Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen |
|
|
Die Schweizer Hotel-Plattform
hotel.ch
Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen |
|
|
Expanding Business Horizons
Greater Zurich Area AG
Limmatquai 122, 8001 Zürich |
| 1 bis 5 (von 4'135 Einträgen)
Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen. |
|