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Der Tierversuch ist unverhältnismässig und letztlich rechtswidrig.

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Dienstag, 26. Januar 2016 / 14:33:00

Beschwerde ans Zürcher Verwaltungsgericht und offener Brief an Regierungsrat

Die drei Tierschutzvertreter der Zürcher Tierversuchskommission haben den Rekurs gegen die höchstbelastenden Primatenversuche an den Zürcher Hochschulen ans Verwaltungsgericht weitergezogen.

Die drei Tierschutzvertreter der Zürcher Tierversuchskommission haben den Rekurs gegen die höchstbelastenden Primatenversuche an den Zürcher Hochschulen ans Verwaltungsgericht weitergezogen.  In einem offenen Brief äussern die Stiftung für das Tier im Recht und der Zürcher Tierschutz, die sich im KKT für kantonale Tierschutzfragen zusammengeschlossen haben, ihr grosses Bedauern über den Entscheid des Zürcher Regierungsrates. Der Brief wird von 46 Schweizer Tierschutzorganisationen unterstützt. Zugleich ruft der KKT die Bevölkerung zu Spenden auf, um den Rekurs zu finanzieren.

Am 10. Dezember 2015 hat der Zürcher Regierungsrat den Rekurs von Tierschutzseite gegen die geplanten Primatenversuche an den Zürcher Hochschulen abgewiesen. Die KKT-Organisationen kritisieren diesen eklatanten Fehlentscheid. Damit wird ein Bundesgerichtsurteil von 2009 zu ähnlichen Versuchen umgestossen.

Höchstbelastung der Affen gegenüber ungewissem Nutzen

Die geplanten Primatenversuche sind der höchsten Schweregradstufe zugeordnet, weil es sich um eine langfristige, höchstbelastende Beeinträchtigung handelt. Dieser schweren Belastung der Tiere steht ein ungewisser Nutzen gegenüber - ein Erkenntnisgewinn zur Behandlung menschlicher Erkrankungen ist nicht absehbar. Der Tierversuch ist deshalb unverhältnismässig und letztlich rechtswidrig. Die Tierschutzvertreter ziehen ihren Rekurs daher ans Zürcher Verwaltungsgericht weiter und werden dabei vom KKT unterstützt.

Offener Brief gegen Primatenversuche und Spendenaufruf

Schweizweit löste der Regierungsratsentscheid grosse Empörung aus. In einem offenen Brief an den Regierungsrat äussern die KKT-Organisationen mit weiteren 46 Tierschutzorganisationen aus der ganzen Schweiz ihre grosse Enttäuschung und bitten künftig um mehr Nachachtung für den Schutz von Tieren. Zudem bringen sie ihre Besorgnis zum Ausdruck, dass sich der Tierschutz im Kanton Zürich rückwärts bewegt. Um die Anwaltskosten für den Rekurs und für die Beschwerde am Verwaltungsgericht decken zu können, ruft der KKT die Bevölkerung zu Spenden auf. Der Abdruck des Briefes in Zeitungen wurde nur dank einer anonymen Spende möglich.

li (Quelle: Tier im Recht)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=686285

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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