stellenmarkt.ch
Jurist/ -in im Rechtsdienst
<h1 id="bTitle" class="smartEditable">Jurist/ -in im Rechtsdienst <h2 id="bSubTitle" class="smartEditable">Kantonspolizei | 80-100 % | Chur Online...   » Weiter
Aussendienst-Mitarbeiter (m/ w) Verkauf - CAD für Metallbau
Deine Aufgaben: Akquisition von Neukunden (Deutschschweiz) Pflege und Ausbau von Bestandskunden Teilnahme an Fachmessen Zusammenarbeit mit unseren...   » Weiter
Product Communication Manager m/ w/ d
Standort Schaan, Liechtenstein Das sind Sie: Als Product Communication Manager sind Sie für die globale, zielgruppenspezifische Kommunikation einer...   » Weiter
SAP/ IT Projektleiter (m/ w)
Ihr Aufgabengebiet <li style="font-size:10pt;color:#000000;margin-left:14.2pt;"> Sie steuern und setzten strategische, komplexe oder...   » Weiter
Vermittler/ in für Eventgruppen im ArboPark
Nutze deine Kontakte und begeistere Eventgruppen für ArboPark - den grössten Indoor-Freizeitpark der Schweiz, der für super Teamerlebnisse und jede...   » Weiter
Gestalter:in Werbetechnik EFZ (80-100%)
Was wir von dir erwarten: Eine abgeschlossene Berufslehre als Gestalter:in Werbetechnik EFZ oder vergleichbare Ausbildung Fundiertes Wissen über die...   » Weiter
Pool-Gerichtsschreiber/ -in mit Hauptsprache Deutsch
St. Gallen und Homeoffice | Beschäftigungsgrad 80-100% Diesen Beitrag können Sie leisten Einsätze von 3 bis 12 Monaten je nach Bedarf in den...   » Weiter
Leiter IT/ ICT 100% (w/ m/ i)
Das Grand Resort Bad Ragaz steht für Qualität, exzellenten Service und wurde mit sechs Michelin-Sternen, einem grünen Michelin-Stern sowie 76...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem HIGH SCHOOL GIRL ZOMBIE KOSTÜM - SCHULMÄDCHEN
HIGH SCHOOL GIRL ZOMBIE KOSTÜM - SCHULMÄDCHEN
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

MAILAND AC SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Das KI-erzeugte Bild «A Recent Entrance to Paradise» (2018) ist «Public Domain».

Abbildung vergrössern

 
www.urheberrecht.info, www.computer.info, www.anspruch.info, www.urteil.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Clockwork Orange Filmplakate Supersampler Kamera

 Clockwork Orange Filmplakate
 Supersampler Kamera



Mittwoch, 23. August 2023 / 13:11:05

Urteil: Computer alleine haben keinen Anspruch auf Urheberrecht

In zunehmend mehr Bereichen wird die KI-Technologie eingesetzt, jedoch hat ein US-Gericht bestätigt, dass Kunstwerke, die von dieser Technologie erstellt wurden, keinen Urheberrechtsschutz geniessen.

Eine Bundesbezirksrichterin in den USA hat bestätigt, dass ein von einer KI-Technik erzeugtes Kunstwerk nicht durch die Copyright-Regeln geschützt werden kann. Stephen Thaler, ein Informatiker, musste eine weitere juristische Niederlage hinnehmen, nachdem er erfolglos versucht hatte, ein von seiner KI «Creativity Machine» generiertes Bild beim Copyright Office zu registrieren. Er hatte daraufhin beschlossen, gegen die Entscheidung vorzugehen. Das Bundesbezirksgericht für Washington D.C. hat nun jedoch bestätigt, dass die «Urheberschaft durch einen Menschen wesentlicher Bestandteil eines gültigen Urheberrechtsanspruchs ist». Diese Entscheidung dürfte den Hype um KI weiter dämpfen.

Menschen müssen die Kunst gemacht haben

Im November 2018 reichte Thaler ein Werk namens «A Recent Entrance to Paradise» bei der Urheberrechtsbehörde zur Registrierung ein und betonte dabei, dass es ohne den Einfluss eines maschinell ausgeführten Algorithmus entstanden sei. Jedoch lehnte das Copyright Office den Antrag ab, da das Werk laut Thaler «ohne jeglichen kreativen Beitrag eines Menschen» entstanden sei. Das US-Urheberrecht sieht jedoch den Copyright-Schutz ausschliesslich für Werke vor, die auf den «kreativen Kräften des menschlichen Geistes» basieren. Dieser Meinung schloss sich auch Bundesrichterin Beryl Howell an und betonte, dass Thaler nicht auf ein Beispiel verweisen konnte, bei dem das Werk eines Nichtmenschen urheberrechtlich geschützt wurde.

Für Thaler stellt die jüngste Entscheidung erneut eine Niederlage im juristischen Kampf um sein KI-Kunstwerk dar. Seit Jahren setzt er sich nicht nur für den urheberrechtlichen Schutz ein, sondern versucht auch, Patente für Erfindungen seiner KI in den USA zu erhalten. Im Frühjahr erlitt er jedoch vor dem Supreme Court eine Schlappe, da argumentiert wurde, dass Erfinder in den USA menschlich sein müssen. International ist seine Erfolgsbilanz jedoch durchwachsen. Australien erkannte an, dass eine KI grundsätzlich als Erfinder anerkannt werden kann, während Südafrika Thalers Technologie als Schöpfer auszeichnete und ihm die Rechte zusprach.

Dennoch betonen diejenigen, die KI verwenden, dass sie nur als zusätzliches Werkzeug eingesetzt wird und dass Menschen weiterhin an der Schaffung neuer Werke beteiligt bleiben. Im Gegensatz dazu hat Thaler jedoch behauptet, dass kein Mensch an der Schaffung seines Werks beteiligt war.

Das Urteil (Civil Action No. 22-1564 (BAH)) von Judge Beryl A. Howell am Gericht in Columbia (pdf)

fest (Quelle: vadian.ai)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  •  


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'133 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2025 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2025
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum